Soll ich mich in den Elternbeirat wählen lassen?
Die Mitgliedschaft im Elternbeirat bietet die Möglichkeit, umfassend über die Belange der Schule informiert zu sein und mitbestimmen zu können.
Die Tätigkeit ist ehrenamtlich. Manche Eltern enga-gieren sich gerne im Elternbeirat, andere haben dafür keine Zeit.
Viele Mitglieder schätzen den engen Kontakt zu Schulleitung und Lehrern. Sie werden umfassend informiert. Sie lernen andere Eltern und Schüler und deren Probleme kennen. Die Schule verliert an Ano-nymität.
Die Pflichten sind manchmal unangenehm. Kuchen backen zum Elternsprechtag, einen Schulbasar organisieren etc. Auch an diesen Dingen muss man Freude haben, wenn man im Elternbeirat ist.
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Wie oft wird der Elternbeirat gewählt?
Die Amtszeit beträgt ein Jahr an den Volksschulen, zwei Jahre an Gymnasien und Realschulen.
Die Mitgliedschaft endet mit Ablauf der Amtszeit, mit Ausscheiden des Kindes aus der Schule, der Niederlegung des Amts oder der Auflösung des Elternbeirats.
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Was ist eine Schulkonferenz?
Die Schulkonferenz besteht aus dem Schulleiter, zwei von der Lehrerkonferenz gewählten Lehrkräften, dem Elternbeirats-Vorsitzenden und zwei vom Elternbeirat gewählten Elternbeirats-Mitgliedern.
Die Schulkonferenz wird an allen Schulen, an denen ein Elternbeirat besteht, eingerichtet. Es berät Fragen, die Schüler, Eltern und Lehrer gemeinsam betreffen und gibt Empfehlungen ab. Beispiele wären Fragen der Schulweg-Sicherung oder Baumaßnahmen an der Schule, Hausordnung oder Pausenordnung.
Die Schulkonferenz kann auf Antrag in Konfliktfällen vermitteln, allerdings nicht bei Ordnungsmaßnahmen, bei denen der Elternbeirat mitwirkt.
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Der Elternbeirat
Für jede Klasse der Grundschule werden an den Elternabenden zu Beginn des Schuljahres je zwei Elternvertreter gewählt (Vorsitzende/r und Stell-vertreter/in.
Die Elternvertreter bilden den Elternbeirat. Die/der Vorsitzende ist neben einem weiteren gewählten Mitglied Vertreter in der Schulkonferenz. Es werden zuständige Personen für die Kasse und das Protokoll gewählt.
Ansonsten ist der Beirat frei in seiner Aufgabenver-teilung.
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Aufgaben des Elternbeirats
Die primäre Aufgabe ist die Vertretung der gesamten Elternschaft und auch einzelnen Anliegen in allen schulischen Belangen. Dies betrifft schulorganisa-torische Fragen wie auch die Gestaltung des schulischen Umfeldes. Der Elternbeirat hat dabei eine beratende und vertrauensbildende Funktion. Es findet eine gute Zusammenarbeit zwischen der Schulleitung und den Lehrkräften und dem Eltern-beirat statt. Durch diverse Aktionen kann der Eltern-beirat Einnahmen erzielen, die zum Beispiel für die Schaffung einer kindgerechten Umgebung wieder ausgegeben werden.
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Allgemeines zum Elternbeirat
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Schulleitung, Lehrer und Eltern sind Partner bei der Erziehung der Kinder. Ein harmonisches und lebendiges Miteinander an der Schule – ein schönes Ziel für alle Beteiligten.
Der Elternbeirat ist ein wichtiges Bindeglied zwi-schen Eltern und Schule. Die Aufgaben und Rechte des Elternbeirats sind gesetzlich geregelt.
Der Elternbeirat befasst sich mit Problemen, die von den Eltern an ihn herangetragen werden und er-möglicht über Elternspenden Anschaffungen, die die Schule nicht tätigen kann. Er wirkt bei allen Angelegenheiten, die für die Schule von allgemeiner Bedeutung sind, beratend mit.
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Elternbeirat für das Schuljahr 2024/ 2025:
Fr. Hahn
1. Vorsitzende/r:
Fr. Baur
stellv. Vorsitzende/r: